Naturheilverfahren

Die ärztliche Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" 
erfordert eine spezielle Ausbildung, aufbauend auf der ärztlichen Approbation.


Bei Naturheilverfahren

handelt es sich um Methoden, die die körpereigenen Selbstheilungskräfte
wiedererwecken und stärken sollen.

Hierfür werden überwiegend in der Natur vorkommende Elemente, Heilpflanzen und Mineralien verwendet. Basis der Naturheilverfahren bilden
Bewegung, Luft, Wasser, Licht und Wärme, Naturgeräusche sowie Heilpflanzen und Mineralien. Zum Teil werden sie zur Herstellung von Essenzen, Verdünnungen, Potenzierungen (Homöopathie) verarbeitet. 

Weiterhin gehören zu dieser Definition Ernährungslehre(n), Fastenkuren, Salze, Mikronährstoffe (besser: orthomolekulare Substanzen), Akupunktur, Musik, das gesprochene, gedachte und gefühlte Wort, das Erkennen der Denk- Gefühls- und Handlungsmuster in Bezug auf das körperliche und geistige Wohlbefinden, die ganzheitliche Betrachtung von Mensch, Natur und sozialem Umfeld.

Definition: 

Homöopathie ist nicht gleichbedeutend mit Naturheilverfahren. Sie ist ein Teil davon, wenn auch in vielen Fällen ganzheitlich, den ganzen Menschen betreffend, verwendet.